Selbsttest der Barrierefreiheit von Beratungsangeboten

Der Selbsttest enthält 31 Aussagen zu verschiedenen Aspekten der Barrierefreiheit.
Anhand der Antwortoptionen «trifft zu», «trifft teilweise zu» und «trifft nicht zu» können Sie angeben, inwiefern die Aussage auf Ihr Angebot zutrifft. Können Sie eine Aussage nicht beantworten, wählen Sie bitte die Antwortoption «weiss nicht». Einige der Zugänglichkeitsaspekte, die in den Aussagen abgebildet sind, sind aufgrund verschiedener Settings nicht für alle Angebotstypen relevant. Beispielsweise ist es für die Zugänglichkeit von Angeboten aus dem Gewaltschutzbereich und Notunterkünfte hochrelevant, dass sie auch kurzfristig und rund um die Uhr für alle erreichbar und zugänglich sind. Bei Schuldenberatungsstellen ist dieser Aspekt nicht relevant. Oder bei Beratungsangeboten, die ausschliesslich telefonische oder Online-Beratungen anbieten, sind bauliche Aspekte der Zugänglichkeit des Angebots für die Klientel nicht relevant («Barriere ist ungleich Barriere»). Falls ein Aspekt für Ihr Angebot nicht relevant ist, dann wählen Sie bitte die Antwortoption «nicht relevant». In diesem Fall wird die entsprechende Frage weder ausgewertet noch in das Resultat einbezogen.

Unten sind die Indikatoren aufgelistet, getrennt nach Zugänglichkeitsdimensionen (1-5). Klicken Sie auf «Details», dann erhalten Sie weitere Informationen zur entsprechenden Aussage.

Schritt 1 von 5: Bauliche Gegebenheiten und Infrastruktur (9 Indikatoren)

  1. Aktuell: Bauliche Gegebenheiten und Infrastruktur
  2. Bekanntheit, Zugänglichkeit und Erreichbarkeit des Angebots
  3. Grundlagendokumente, Qualitätssicherung und Angebotsentwicklung
  4. Digitale und direkte Kommunikation und Information
  5. Mitarbeitende und Vernetzung
  1. Das Angebot ist mit den öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar und barrierefrei auffindbar.

    Details

    Das Angebot ist mit den öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar. Das Angebot ist barrierefrei auffindbar. Dank einem gut wahrnehmbaren Orientierungssystem ist der Weg zur Beratungsstelle z. B. auch für Menschen mit Sehbehinderungen auffindbar. Alternativ besteht das Angebot, dass Klientinnen und Klienten mit Behinderungen an einem vereinbarten Treffpunkt von Mitarbeitenden der Beratungsstelle abgeholt werden.

  2. Das Angebot befindet sich in einem hindernisfreien Gebäude und es stehen Parkplätze in der Nähe des Eingangs sowie Rollstuhlparkplätze zur Verfügung.

    Details

    Das Angebot befindet sich in einem hindernisfreien und für alle zugänglichen Gebäude (u.a. verfügt das Angebot über elektronische Türöffner oder Ähnliches, einen schwellenlosen Zugang, und falls nötig über einen Fahrstuhl). Das Angebot verfügt über Parkplätze in der Nähe des Eingangs sowie über Rollstuhlparkplätze.

  3. Bedienelemente werden über mindestens zwei Sinne vermittelt und Bedienungsanweisungen sind einfach zu verstehen.

    Details

    Bedienelemente werden über mindestens zwei Sinne vermittelt (sog. ). Zum Beispiel werden sowohl taktile, optische als auch akustische Bedienelemente angeboten (z. B. Videotelefonie bei Fahrstuhlpannen, Gegensprechanlagen mit visueller Sprechaufforderung, Stockwerkangabe im Fahrstuhl durch Sprachausgabe). Die Bedienungsanweisungen (z.B. Fahrstuhlbedienung) sind einfach zu verstehen.

  4. Die Räumlichkeiten sind gemäss dem sog. ausgeschildert. Dabei wird auf die Höhe der Ausschilderung geachtet.

    Details

    Die Räumlichkeiten sind gemäss dem sog. ausgeschildert, z. B. in gut lesbarer Schrift mit ausreichendem Kontrast und mittels taktilen oder . Dabei wird auf die Höhe der Ausschilderung geachtet, so dass diese auch von Menschen, die im Rollstuhl sind, oder Menschen mit kleinerer Körpergrösse wahrgenommen werden können.

  5. Die Räume und die Inneneinrichtung des Angebots sind barrierefrei.

    Details

    Das Angebot verfügt über hindernisfreie Räume (z. B. schwellenloser Zugang, genügend grosse Durchgangsbreite für [Elektro-]Rollstühle, rollstuhlgängiges WC) und die Inneneinrichtung des Angebots ist barrierefrei (z. B. mit dem Rollstuhl unterfahrbare Tische, rutschhemmende Bodenbeläge, Ausstattungselemente sind für Nutzerinnen und Nutzer mit Sehbehinderungen rechtzeitig wahrnehmbar). Die Räumlichkeiten sind ausreichend gross, damit auch Personen im Rollstuhl wenden können.

  6. Serviceschalter, Informationstheken und Warteräume sind für Menschen mit verschiedenen Behinderungsformen nutzbar.

    Details

    Serviceschalter, Informationstheken und Warteräume sind für Menschen mit verschiedenen Behinderungsformen nutzbar. Zum Beispiel sollte immer mindestens ein genügend grosser freier Platz für einen Rollstuhl im Wartebereich vorhanden sein, Serviceschalter so ausgestaltet sein, dass vertrauliche Angelegenheiten und persönliche Informationen diskret besprochen werden können (z. B. geschlossenen Verglasungen, auf Sitzhöhe eingestellt, Gegensprechanlagen, die mit einer örtlich eng begrenzt wirkenden, induktiven Höranlage ausgestattet sind, auf Sitzhöhe eingestellt).

  7. Das Angebot verfügt über reizarme Räumlichkeiten.

    Details

    Das Angebot verfügt über reizarme Räumlichkeiten. Das heisst, dass die Inneneinrichtung optisch, akustisch und olfaktorisch (d. h. den Geruchssinn betreffend) optimiert bzw. reizarm ausgestaltet ist. So werden etwa reflektierende und glänzende Oberflächen, Störgeräusche sowie übermässige Dekoration und Raumdüfte vermieden. Es ist eine flächendeckende und gleichmässige Beleuchtung vorhanden. Die Raumbeleuchtung ist anpassbar (z. B. dimmbare Beleuchtung, Schreib- und Leseflächen sowie der Sitzplatz für etwaige Dolmetschende sind gut ausleuchtbar, Vorhänge oder Storen verhindern Blendung durch Sonneneinstrahlung).

  8. Die Rettungsdienste und Rettungswege sind auch für Menschen mit unterschiedlichen Behinderungsformen auffindbar und zugänglich.

    Details

    Die Rettungsdienste und -einrichtungen (z. B. Defibrillator) sowie Rettungswege sind auch für Menschen mit unterschiedlichen Behinderungsformen auffindbar und zugänglich. In Brandschutzkonzepten sind die Belange von Menschen mit motorischen und/oder sensorischen Einschränkungen berücksichtigt. Zum Beispiel werden Alarmsignale akustisch und visuell (gemäss dem sog. ) übermittelt.

  9. Es wird proaktiv über den Standort und die barrierefreie (Nicht-)Ausstattung des Angebots informiert.

    Details

    Es wird proaktiv, über den Standort und die barrierefreie (Nicht-)Ausstattung des Angebots informiert (z. B. durch entsprechende explizite Hinweise auf der Webseite). Es steht eine barrierefreie Wegbeschreibung zur Verfügung.

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